Spielsperrenaustausch Liechtenstein
Die Schweizer Casinos verbessern den Schutz vor Spielsucht und exzessiven Spielen. Sie setzen ein Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein um, wonach Spielsperren jeweils auch im anderen Land gelten. Das Abkommen tritt am 7. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Datum gelten sämtliche aktiven Spielsperren von Schweizer landbasierten und online Casinos auch in den Casinos Liechtensteins. Gleichzeitig sind Spielsperren, die in Liechtensteiner Casinos ausgesprochen wurden, auch in den Schweizer Casinos ab genanntem Datum gültig.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass eine in der Schweiz ausgesprochene Spielsperre grundsätzlich für unbestimmte Zeit gültig ist und die betroffene Person neben den erwähnten Spielbankenspielen auch von Online-Grossspielen (wie etwa Lotto, Euromillions, etc.) ausgeschlossen ist. Einen Antrag auf Aufhebung der Spielsperre ist an das Casino, wo die Spielsperre ausgelöst wurde, zu stellen.
Wenn Spielen zum Problem wird
Spielen ist eine grundlegende Form menschlicher Tätigkeit. Spiele helfen, Fähigkeiten zu trainieren und Wohlbefinden zu erreichen. Das Spielen im GRAND CASINO BASEL soll Vergnügen bereiten und eine abwechslungsreiche Form der Freizeitbeschäftigung sein.
Das Spielverhalten kann aber in Einzelfällen auch ausser Kontrolle geraten, sich verselbständigen und zu einer schweren Störung mit Krankheitswert werden. Diese krankhafte Form des Glücksspiels wird als Spielsucht oder pathologisches Spielen bezeichnet, was für Betroffene und deren Angehörige mit grossem persönlichem Leiden verbunden ist.
Im Casinopersonal finden Sie einen ersten kompetenten Ansprechpartner für auftretende Probleme im Zusammenhang mit dem Spielen. Es vermittelt Ihnen auch gern den Kontakt zur Beratungs- und Abklärungsstelle für Spielprobleme der Psychiatrischen Universitätsklinik.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen haben